
Ab 13.01.2022 gibt es erneute Änderungen in der Coronaschutzverordnung NRW, die auch unsere Tennishalle betreffen (Sport in Innenräumen).
Hier gelten folgende Änderungen:
1. Für geboosterte Personen (3. Impfung bzw Johnson und Johnson plus mrna-Impfstoff) entfällt die Testpflicht vor dem Spielen.
2. Zuschauer und Eltern (Bringen, Abholen) müssen den 2 G-Status erfüllen
3. Kinder bis 6 zum Schuleintritt gelten als immunisiert und getestet.
4. SchülerInnen ab dem 6. Lebensjahr gelten als durch die Schule getestet. (Gilt nicht in den Ferien!)
5. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr gelten nicht mehr als getestet (Ausnahme, sie sind weiterhin Schüler).
Die Möglichkeit eines beaufsichtigten Selbsttestes können wir leider aufgrund des fehlenden Personals bei uns in der Halle nicht anbieten.
Markus Hellenkemper
(Corona-Beauftragter TCD)