
die aktuelle Coronaschutzverordnung (Stand 24.11.2021) des Landes NRW erlaubt
die Ausübung von sportlichen Aktivitäten in Hallen nur noch Personen mit 2GStatus.
Ausgenommen hiervon sind Schüler und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren,
die entweder geimpft oder in der Schule regelmäßig getestet werden.
Wir als Hallenbetreiber bitten daher alle Abonnenten, den beiliegenden Nachweis für
sich selbst und ALLE Mitspieler aus der jeweiligen Spielgemeinschaft (egal, ob
Einzel- Doppel oder noch mehr Spieler) auszufüllen und VOR der nächsten Nutzung
der Halle in unseren Briefkasten in der Halle zu werfen.
Ein einmaliges Ausfüllen und einwerfen ist dann ausreichend und muss nicht mehr
bei jeder weiteren Hallennutzung ausgefüllt werden.
Weiterhin sind wir als Hallenbetreiber VERPFLICHTET, stichprobenartig die
Einhaltung der 2-G-Regel zu überprüfen, so dass JEDER SpielerIn bei Nutzung der
Halle seinen Impf/Genesennachweis sowie einen Lichtbildausweis bei sich tragen
muss.
Zu dieser Prüfung vom Vorstand autorisiert sind folgende Personen:
- Markus Hellenkemper (Coronabeauftragter TCD)
- Manfred Dresenkamp (1. Sportwart TCD)
- Gerhard Herrmann (Geschäftsführer TCD)
Sollte sich in der Coronaschutzverordnung diesbezüglich etwas ändern, werden wir
unverzüglich darüber informieren.
Ohne Nachweis ist eine Nutzung der Halle leider nicht mehr gestattet.
Markus Hellenkemper
(Coronabeauftragter TC Drensteinfurt)
P.S. Bitte beachtet auch weiterhin die Maskenpflicht und
Abstandsregeln in Flur und Umkleiden.