Corona-Schutzverordnung ab 16.01.2022; geboostert nur mit Johnson & Johnson und zwei weiteren Impfungen

Seit dem 16.01.2022 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW geändert worden.

Personen mit Johnson & Johnson plus nur 1 weiteren Impfung gelten nicht mehr als geboostert und müssen sich testen lassen. Nur eine dritte Impfung befreit von der Testpflicht

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